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AGB

Personal Trainer

1. Anwendungsbereich
1.1
Dennis Melzer oder sein Vertreter/seiner Vertreterin (im folgenden Dienstleister
genannt) erstellt für den Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistungen ein auf seine Bedürfnisse und Vorstellungen zugeschnittenes Trainingskonzept, das den allgemein anerkannten sportwissen- schaftlichen Erkenntnissen entspricht.
1.2
Begleitung und Anleitung des Kunden bei der Durchführung der Personal-Training-Einheiten im Rahmen der vereinbarten Leistungen erfolgt durch den Dienstleister.
1.3
Der Dienstleister kann das Trainingskonzept jederzeit während der Laufzeit des Trainingsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttaug- lichkeit des Kunden zu entsprechen.
1.4
Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die vereinbarte Leistung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.
1.5
Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entspre- chend § 611 BGB.
2. Personaltraining, Laktatdiagnostik, Ernährungsberatung
2.1
Die Planung und Durchführung eines Personal Trainings und/oder Sonderleistungen zwischen dem Kunden und dem Dienstleister werden durch Abschluss eines Trainingsvertrages vereinbart.
2.2
Der Kunde informiert den Dienstleister unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttaugichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen.

2.3
Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
2.4
Sonderleistungen werden nach Absprache mit dem Kunden einzeln und schriftlich im Trainingsver- trag aufgeführt.
2.5
Die Dauer einer Personal-Training-Einheit beträgt Minuten. Kürzere oder längere Trai-
ningseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Die Dauer einer Laktatdiagnostik beträgt ca.
Minuten.
2.6
Art, Umfang und Ort jeder Personal-Training-Einheit und Laktatdiagnostik werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.
2.7
Der Beginn des sportlichen Trainings ist nur nach einem obligatorischen Checkup durch den Dienstleister möglich.
3. Sonstige Leistungen
3.1
Der Dienstleister steht dem Kunden außerhalb der Trainingseinheiten grundsätzlich von Mo. – Fr. zwischen 8.00 und 22.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Leistung per Telefon und E- Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Dienstleisters.
4. Haftung
4.1
Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmen des Personaltrainings erleidet.
4.2
Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen. 

4.3
Der Dienstleister haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleisters, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.
4.5
Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der vereinbarten Leistung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Ort der Leistungserbringung.
5. Zahlungsbedingungen/Laufzeit
5.1
Der Dienstleister erhält für die nach Punkt 2 dieser Vertragsbedingungen erbrachten Dienstleistungen ein Honorar in der im jeweiligen Stundenpaket/Leistungsdiagnostik angegebenen Höhe. Alle Preise sind Endpreise. Das Honorar ist zu Beginn der Betreuung komplett voraus zu zahlen.
5.2
Der Kunde erhält vom Dienstleister eine schriftliche Rechnung.
5.3
Es gelten die jeweils aktuellen Honorare. Diese sind auf Anfrage erhältlich und stehen auf der Website unter www.dmelzer-personaltraining.de . Der Dienstleister behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich oder persönlich mitzuteilen.

6. Sonstige Kosten
6.1
Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.
6.2
Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3
Werden anderweitige Leistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4
Kauft der Dienstleister im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum vom Dienstleister.
6.5
Sofern die Einfachstrecke 10 km nicht überschreitet, sind die Fahrtkosten im Honorar inbegriffen. Bei einer Anfahrt von über 10 km Einfachentfernung werden 0,75 € pro gefahrenen Kilometer berechnet.
7. Verhinderung und Ausfall
7.1
Bei Verhinderung verpflichtet sich der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 6 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Leistung in voller Höhe berechnet.
7.2
Bei Krankheit (Nachweis erforderlich) oder anderweitiger dem Dienstleister rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit werden die nicht in Anspruch genommenen Termine selbstverständlich nachgeholt.
7.3
Sollte die Durchführung eines Personaltrainings aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet das Personaltraining gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.
7.4
In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
8. Ersatzansprüche
8.1
Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Dienstleister können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gut geschrieben.
9. Kündigung vor Ablauf des Vertrags
9.1
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er nicht mehr als 2 Personal-Training-Einheiten des jeweiligen gebuchten Pakets genutzt hat. Jede bis dahin absolvierte Stunde wird dann mit dem Preis eines einzeln gebuchten Personaltrainings berechnet. In diesem Fall erhält der Kunde eine neue Rechnung per E-Mail zugeschickt, die ursprüngliche Rechnung wird gegenstandslos. Der Kunde er- hält den etwaigen Differenzbetrag aus diesen beiden Rechnungen vom Dienstleister erstattet.
9.2
Ab Nutzung von mehr als 2 Personal-Training-Einheiten des jeweiligen gebuchten Pakets hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückvergütung der noch nicht genutzten Personal-Training-Einheiten.
9.3
Der Kunde ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Dienstleister mehrfach unentschuldigt zu dem vereinbarten Trainingstermin nicht erscheint. In diesem Fall sind nur die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Trainingsstunden zu vergüten, wobei ein eventueller Rabatt auf das vom Kunden gebuchte Paket selbstverständlich berücksichtigt wird.
9.4
Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt einen gleichwertigen Ersatztrainer vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden.
9.5
Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.
10. Datenschutz
10.1
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Dienstleister gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
10.2
Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
11. Geheimhaltung
11.1
Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vom Dienstleister und dessen Kooperationspartner Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
11.2
Der Dienstleister hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
12. Sonstige Vereinbarungen
12.1
Beide Parteien teilen sich alle für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung und dieser Vertragsbedingungen relevanten Informationen rechtzeitig mit. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel (bspw. Telefon, E-Mail).
12.2
Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.
12.3
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
13. Schlussbestimmungen 

13.1
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern es in diesen Vertragsbedingungen nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
13.2
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren.

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